proInsurance

Alle Vorteile für Sie im Überblick

1. Glasschaden:

Bei Reparatur wird Ihr Glasschaden zu 100% übernommen. Muss dagegen die Scheibe ausgewechselt werden, so fällt der vereinbarte Teilkasko – Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro an. Wird die Scheibe ausgetauscht, ohne dass die Reparatur durch die Niesmann+Bischoff-ProInsurance-Service geprüft wurde, so fällt ein Straf-Selbstbehalt in Höhe von 500 Euro an.

2. Gutachtenabrechnung / Abrechnung nach Kostenvoranschlag:

Bei einer Abrechnung nach Gutachten bzw. auf Basis eines Kostenvoranschlages werden die Mehrwertsteuer und der Selbstbehalt (bei Vollkasko – Schäden 500 Euro und bei Teilkasko – Schäden 150 Euro bzw. 500/1500 Euro bei Elementarschäden) sowie ein pauschaler Abzug in Höhe von 50% in Abzug gebracht.

3. “neu für alt“ – Abzug:

Es gibt keinen Abzug „Neu für alt“. Der Niesmann+Bischoff-ProInsurance-Service verzichtet auf diesen Abzug.

4. Marderbissschäden:

Die Schäden an Kabeln, Schläuchen und Dämmmaterial durch Marderbiss werden innerhalb der Teilkasko – Versicherung abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes in Höhe von 150 Euro übernommen.

5. Fährrisiko:

Das Fährrisiko gilt innerhalb Europas und der Staatsgebiete, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören als versichert.

6. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Haftpflicht – und der Kasko – Versicherung umfasst Europa, die Staatsgebiete, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören, dem Bereich der „grünen Versicherungskarte“ und auf Anfrage auch für die Niesmann+Bischoff-Reisen in „spezielle“ Länder.

7. Wohnmobil – Inhalts – (Hausrats –) und Vorzelt – Versicherung:

Auf Wunsch können wir Ihren Hausrat im Wohnmobil und Ihr Vorzelt mit eigenen Versicherungssummen mitversichern. Der Versicherungsablauf ist identisch mit dem Ihres Fahrzeuges. Es ist somit nur eine Kündigung notwendig. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, vor Ihrer Haustür (Domizilschutz) und im Geltungsbereich der Kaskoversicherung. Je Schadenfall bei der Inhalts- bzw. Vorzelt-Versicherung wird der Selbstbehalt in Abzug gebracht. Eine Unterversicherung ist bei beiden Versicherungen nicht möglich, da es sich um eine Versicherungssumme auf Erstes Risiko handelt.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.

Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer: 0 18 05/39 40 39 oder senden Sie eine Email an proinsurance@niesmann-bischoff.com.

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